Entlehnung
Gegen Vorlage des Leseausweises können Bücher, Zeitschriften, Spiele, CDs, DVDs, CD-Roms und Konsolenspiele entlehnt werden. Die Entlehnung erfolgt EDV-unterstützt.
Die von Ihnen entlehnten Medien werden mittels Strichcode eingelesen und damit als "an Sie entlehnt" registriert. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass CDs und DVDs ausschließlich für den privaten Gebrauch entlehnt werden dürfen.
Ein öffentliches Abspielen, ein Weiterverleih oder eine Vervielfältigung ist nicht statthaft. Dies gilt insbesondere für CDs und DVDs. Sofern Medien bereits entlehnt sind, kann der Leser/die Leserin um Vormerkung ersuchen.